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   LSG Berlin-Brandenburg, 19.08.2022 - L 16 R 685/20   

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https://dejure.org/2022,41278
LSG Berlin-Brandenburg, 19.08.2022 - L 16 R 685/20 (https://dejure.org/2022,41278)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 19.08.2022 - L 16 R 685/20 (https://dejure.org/2022,41278)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 19. August 2022 - L 16 R 685/20 (https://dejure.org/2022,41278)
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  • BSG, 29.03.1963 - 2 RU 75/61

    Beweis der anspruchsbegründenden Tatsachen auf dem Gebiet der gesetzlichen

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 19.08.2022 - L 16 R 685/20
    Eine Tatsache ist danach bewiesen, wenn sie in so hohem Maße wahrscheinlich ist, dass alle Umstände des Falles nach vernünftiger Abwägung des Gesamtergebnisses des Verfahrens nach allgemeiner Lebenserfahrung geeignet sind, die volle richterliche Überzeugung zu begründen (vgl etwa BSGE 45, 1, 9; BSGE 7, 103, 106 sowie BSGE 19, 52, 53).

    Allerdings gibt es nach den Grundsätzen der objektiven Beweislast die sogenannte materielle Feststellungslast, der zu Folge derjenige bzw diejenige die Folgen der Nichtfeststellbarkeit einer (anspruchsbegründenden) Tatsache trägt, der oder die aus dieser Tatsache ein Recht oder Vorteil herleiten will (vgl BSGE 6, 70, 72; BSGE 19, 52, 53).

  • BSG, 21.03.2006 - B 5 RJ 51/04 R

    Rente wegen Erwerbsminderung - eingeschränkte Geh- bzw Wegefähigkeit -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 19.08.2022 - L 16 R 685/20
    Die Klägerin war und ist in der Lage, täglich viermal eine Fußstrecke von mehr als 500 Metern in mindestens 20 Minuten (für 500 Meter) zurückzulegen (vgl zum Ganzen: BSG, Urteil vom 21. März 2006 - B 5 RJ 51/04 R = SozR 4-2600 § 43 Nr. 8 mwN).
  • BSG, 22.09.1977 - 10 RV 15/77

    Gewährung von Berufsschadensausgleich im Zugunstenwege - Verbot einer Abänderung

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 19.08.2022 - L 16 R 685/20
    Eine Tatsache ist danach bewiesen, wenn sie in so hohem Maße wahrscheinlich ist, dass alle Umstände des Falles nach vernünftiger Abwägung des Gesamtergebnisses des Verfahrens nach allgemeiner Lebenserfahrung geeignet sind, die volle richterliche Überzeugung zu begründen (vgl etwa BSGE 45, 1, 9; BSGE 7, 103, 106 sowie BSGE 19, 52, 53).
  • BSG, 24.10.1957 - 10 RV 945/55

    Fürsorge und Versorgung nach dem Wehrmachtfürsorge- und Versorgungsgesetz (WFVG)

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 19.08.2022 - L 16 R 685/20
    Allerdings gibt es nach den Grundsätzen der objektiven Beweislast die sogenannte materielle Feststellungslast, der zu Folge derjenige bzw diejenige die Folgen der Nichtfeststellbarkeit einer (anspruchsbegründenden) Tatsache trägt, der oder die aus dieser Tatsache ein Recht oder Vorteil herleiten will (vgl BSGE 6, 70, 72; BSGE 19, 52, 53).
  • BSG, 18.02.1998 - B 5/4 RA 58/97 R

    Berufsunfähigkeit - Summierung ungewöhnlicher Leistungseinschränkungen - schwere

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 19.08.2022 - L 16 R 685/20
    Dies gilt für den noch streitgegenständlichen Zeitraum naturgemäß auch für die Beurteilung des Vorliegens einer schweren spezifischen Leistungsbehinderung bzw einer Summierung ungewöhnlicher Leistungseinschränkungen, die eine Pflicht zur Benennung einer konkreten Verweisungstätigkeit zur Folge gehabt hätte (vgl. BSG, Urteil vom 18. Februar 1998 - B 5/4 RA 58/97 R - juris).
  • BSG, 27.03.1958 - 8 RV 387/55
    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 19.08.2022 - L 16 R 685/20
    Eine Tatsache ist danach bewiesen, wenn sie in so hohem Maße wahrscheinlich ist, dass alle Umstände des Falles nach vernünftiger Abwägung des Gesamtergebnisses des Verfahrens nach allgemeiner Lebenserfahrung geeignet sind, die volle richterliche Überzeugung zu begründen (vgl etwa BSGE 45, 1, 9; BSGE 7, 103, 106 sowie BSGE 19, 52, 53).
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